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Kleinanlegerschutzgesetz – Ein Jahr Crowdfunding unter Regulierung

                              Kleinanlegerschutzgesetz – Ein Jahr Crowdfunding unter Regulierung

 

Als das Kleinanlegerschutzgesetz vor etwas über einem Jahr eingeführt wurde, war das erklärte Ziel Kleinanleger vor riskanten Anlageprodukten schützen. Auslöser für die damaligen Diskussionen über den sogenannten grauen Kapitalmarkt (der keinen Regulierungen unterliegt) war die Insolvenz der Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der tausende Anleger durch ein riskantes Genusschein-Modell ihre Investitionen verloren. Das Kleinanlegerschutzgesetz (kurz KASG) sollte in der Folge ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und dem Zugang zu alternativen Anlageformen schaffen. Es beinhaltet, unter Anderem, eine Prospektpflicht ab 2,5 Mio. Euro Vermögensanlage (mit Sonderregelungen für Crowdinvesting), eine Begrenzung von Investitionen durch Privatleute auf 10.000 € pro Anlage und eine Selbstauskunftspflicht für Investitionen über 1.000 € (Vorraussetzung ist hier mehr als 100.000 € Vermögen oder eine Investition unter 2 Netto-Monatsgehältern). Kritiker sehen durch das KASG eine Entmündung der Kleinanleger, eine Vorverurteilung von Investitionsprojekten und vor allem kleine Unternehmen gefährdert. Carl von Stechow, Gründer von Zinsland, sieht im KASG jedoch eine sinvolle Maßnahme, die die Zahl und Höhe der Investitionen nicht negativ beeinflusst hat:

 

Ein Jahr Kleinanlegerschutzgesetz. Wie stehst du zu der Einführung?

 

Grundsätzlich begrüße ich die Regulierung, auch wenn sie weitergeht, als in anderen europäischen Ländern. Mit ZINSLAND agieren wir lieber in einer regulierten Welt. Wenn auch ein paar Details noch nicht optimal sind, so ist die Maßnahme für Anleger sinnvoll gewesen und bietet auch Unternehmen eine gute Möglichkeit neue Geschäftsmodelle zu testen, die eine Vollregulierung noch nicht schaffen würden.

 

Ist das Ziel Anleger durch das Gesetz besser zu schützen erreicht?

 

Ja, ich denke schon. Meines Erachtens ist der effektivste Kleinanlegerschutz aber die Online-Community. ZINSLAND kann sich gar nicht erlauben unseriös oder nicht im Sinne der Anleger zu agieren. Das würde sich im Netz wie ein Lauffeuer verbreiten und zu einem regelrechten Shitstorm mit ernsten wirtschaftlichen, wenn nicht sogar existenzbedrohenden, Konsequenzen führen. Weitaus schlimmer als jede BaFin Rüge.

 

Wie ist die Zusammenarbeit mit der BaFin im Täglichen?

 

Vor jedem Projekt stellen wir der BaFin unser projektspezifisches Verbraucher-Informationsblatt zur Verfügung. Entgegen der landläufigen Meinung haben wir sehr gute Erfahrungen mit den Mitarbeitern der BaFin gemacht, die uns wirklich sehr konstruktiv zur Seite stehen.

 

Du habst mit ZINSLAND ja auch vor Einführung des Kleinanlegerschutzgesetzes Immobilien-Crowdfundings durchgeführt. Hast Du im Vergleich auch negative Auswirkungen durch die Gesetzeseinführung bemerkt?

 

Entgegen erster Befürchtungen haben wir keinerlei Einbrüche bei den Privatinvestitionen verzeichnen können. Im Gegenteil wirkt sich die Regulierung augenscheinlich vertrauensbildend auf Privatanleger aus. Die Anzahl der Investoren, als auch die durchschnittlich investierte Summe je Investor, hat nach Einführung des Gesetzes überproportional zugenommen.

 

Wo siehst Du noch Verbesserungsbedarf?

 

Die vorgeschriebene Anlegerexploration ist ein wenig kompliziert und zu weit entfernt von der Realität. Hier würde ich mir für die Anleger eine Anpassung wünschen.

Carl-Friedrich von Stechow

Gründer und Geschäftsführer von Zinsland

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